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Prüfungsablauf

  • Ablauf der praktischen Prüfung (A-Schein)

    Ablauf der praktischen PrüfungErläuterung des Prüfungsablaufs sowie des Zeitplans.

    Landeplatzbesichtigung und Erklärung der Bewertung und der Prüfungsinhalte.

    Identitätsprüfung der Prüfungsteilnehmer durch Personalausweis, Pass oder Führerschein, Prüfung der Ausbildungsnachweise.

    Aufgaben der Prüfer am Startplatz:

    - Prüfung und Bewertung der Vorflugkontrolle und der Flugplanung

    - Startfreigabe und Bewertung des Starts. Startfreigabe nur bei einwandfreien Prüfbedingungen (insbesondere die Wetterverhältnisse müssen dem Ausbildungsstand des Prüfungsteilnehmers angemessen sein).

    Aufgabe der Landeprüfer ist die Bewertung der Flugfiguren, der Landeeinteilung und der Landung und die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

    Zusammenfassung: Vor der Prüfung den Teilnehmern bekannt zu geben.

  • Ablauf der theoretischen Prüfung (A-Schein)

    Ablauf der theoretischen Prüfung

    Es sind pro Fach bei A und Passagier 30 Fragen, bei B und Flugfunk 40 Fragen zu beantworten.

    Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in jedem Fach

    bei A maximal 6 falsche Antworten, bei Passagier maximal 5 falsche Antworten, bei B und Flugfunk maximal 8 falsche Antworten erreicht hat.

    Mündliche Prüfung erfolgt, wenn der Prüfungsteilnehmer in einem Fach bei A, 7 oder 8 falsche Antworten, bei B und Flugfunk 9 bis 12 falsche Antworten erreicht hat. Bei Passagier ist eine mündliche Prüfung nicht vorgesehen.

    Müsste der Prüfungsteilnehmer sich in mehr als 2 Fächern der mündlichen Prüfung unterziehen, bei B in mehr als 1 Fach, oder hat er in einem Fach mehr als die maximal zulässigen Fehler, so ist die gesamte Prüfung nicht bestanden.

    Die mündliche Prüfung ist dann bestanden, wenn sich beim Prüfungsgespräch herausstellt, dass der Prüfungsteilnehmer lediglich die Fragen- bzw. Antwortformulierung der schriftlichen Prüfung nicht verstanden hat.

    Quergespräche zwischen den Prüfungsteilnehmern, Abschreiben und unerlaubte Hilfsmittel können zum Ausschluss aus der Prüfung führen.

    Auf den Tischen befindet sich nur noch Schreibzeug, eventuell die ICAO-Karte und Taschenrechner, Computer mit Wordprozessor sind nicht erlaubt.

    Prüfungsdauer: 120 Minuten bei A, 90 Minuten bei B. 60 Minuten bei Passagier, 30 Minuten bei Flugfunk. Keine Verlängerung.

    Wer mit der Beantwortung der Prüffragen fertig ist, gibt sein Blatt ab und verlässt den Prüfungsraum.

    Verspätet abgegebene Prüfblätter werden nicht bewertet.

    Bei HGA müssen pro Frage alle Antwortmöglichkeiten richtig beantwortet sein, nur dann gilt die Frage als richtig beantwortet. Für teilweise richtige Beantwortung werden keine Punkte gegeben.

    Die bestandene Prüfung wird im Ausbildungsnachweis des Prüfungsteilnehmers vermerkt.

    Nach Bekanntgabe sämtlicher Einzel-Prüfergebnisse findet die mündliche Prüfung in Form eines Prüfungsgesprächs über diejenigen Fragen, die der Prüfungsteilnehmer bei der schriftlichen Prüfung falsch beantwortet hat, statt.

  • Bewertung der praktischen Prüfung (A-Schein)

    Bewertung der praktischen Prüfung

    Die Bewertung erfolgt nach drei Stufen

    bestanden

    Nachflug

    nicht bestanden

    Bei Vergabe der Bewertungen "Nachflug" oder "Nicht bestanden" wird eine stichpunktartige Begründung vermerkt.

    Die praktische Prüfung gliedert sich in den Startteil mit den Prüfungsaufgaben Flugplanung, Vorflugkontrolle und Start sowie in den Flugteil mit den Prüfungsaufgaben Flugfigur, Landeeinteilung und Landung.

    Erhält ein Prüfungsteilnehmer für eine Prüfungsaufgabe im Startteil die Bewertung "Nachflug", so kann er den Startteil wiederholen, der wiederum vollständig zu bewerten ist.

    Erhält ein Prüfungsteilnehmer für ein Prüfungsaufgabe im Flugteil die Bewertung "Nachflug", so kann er den Flugteil wiederholen, der wiederum vollständig zu bewerten ist.

    Sollten die Umstände den Nachflug beim selben Prüfungstermin nicht zulassen, erhält der Prüfungsteilnehmer vom Prüfer ein Prüfungszeugnis, in dem die Prüfungsbewertung vermerkt ist, zur Vorlage bei einem weiteren Prüfungstermin.

    Erhält der Prüfungsteilnehmer bei mehr als einem Prüfungsteil die Bewertung "Nachflug", so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer bei Prüfungsabschluss - also gegebenenfalls nach dem Nachflug - in allen Prüfungsteilen die Bewertung "bestanden" erhalten hat.

    Jede Flugaufgabe von Start bis einschließlich Landung ist vom Piloten "flüssig und gewandt" zu absolvieren. Fehlen diese Merkmale bei einer Aufgabe, so erhält dieser Prüfungsteil die Bewertung "Nachflug" oder "nicht bestanden". Die Bewertung "bestanden" ist also nicht bereits dann zu vergeben, wenn ein Prüfungsteil lediglich vorhanden war. Piloten bei der A-Prüfung müssen den Nachweis erbringen, dass sie ihr Fluggerät bei normalen Bedingungen so beherrschen, dass sie weder sich noch Dritte gefährden. Piloten bei der B-Prüfung müssen darüber hinaus auch unter erschwerten Bedingungen souveränen und sicherheitsbewussten Umgang mit dem Fluggerät nachweisen.

    Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie frühestens nach Ablauf von 7 Tagen wiederholt werden.

    Prüfteil Flugplanung (A und B)

    Geprüft werden

    - Beurteilung des Windes und der Wetterlage

    - Hindernisse und Gefahrenstellen

    - Not- und Außenlandeplätze

    - Beschreibung der geplanten Flugroute einschließlich Position der Flugfiguren

    Prüfteil Flugplanung (Passagier)

    Geprüft werden

    - Einweisung des Passagiers

    - Umgang mit dem Passagier

    Prüfteil Vorflugkontrolle

    Geprüft werden

    bei GS der Startcheck

    bei HG der Vorflugcheck

    Prüfteil GS-Start

    Geprüft werden

    Beurteilung der augenblicklichen Wind-, Wetter- und Luftraumsituation

    das kontrollierte Aufziehen des Gleitsegels, Kontrollblick, evtl. Korrektur

    der Anlauf

    Abheben kontrolliert und laufbereit

    Abflug kontrolliert und gerade

    Prüfteil HG-Start

    Geprüft werden

    Sitz- oder Liegeprobe

    Beurteilung der augenblicklichen Wind-, Wetter- und Luftraumsituation

    beim Start konstanter Anstellwinkel, die Körperhaltung, der Anlauf, die Abhebegeschwindigkeit

    Abheben laufbereit

    Abflug, kontrolliert und geradlinig

    kontrolliertes Umgreifen der Hände auf die Basis bei sicherem Bodenabstand

    GS/HG-Prüfteil Flugfigur

    Die Flugfigur ist eine Acht, bestehend aus zwei Vollkreisen und einem durchgehenden Richtungswechsel auf der An- Abflugachse. Siehe Zeichnung. Die Acht ist an einem festgelegten Ort so flüssig und mit ausreichender Schräglage zu fliegen, dass sie nach maximal 35 Sekunden bei GSA und GS-Passagierflugprüfung und 25 Sekunden bei GSB

    beendet ist sowie nach maximal 40 Sekunden bei HGA und HG-Passagierflugprüfung und 30 Sekunden bei HGB. Genommen wird die Zeit zwischen Beginn des ersten Kreises bis zur Stabilisierung auf der Abflugachse.

    Beurteilt wird, ob die Flugfigur Acht

    - innerhalb der vorgegebenen Zeit vollständig ist

    - ohne Ecken harmonisch verläuft

    - mit annähernd konstanter Geschwindigkeit geflogen wird

    - ein durchgehender Kurvenwechsel auf der An/Abflugachse stattfindet

    - auf gleichem Kurs beendet wie eingeleitet wird

    - ohne Aufschaukeln beendet wird

    GS/HG-Prüfteil Landeeinteilung

    Beurteilt werden

    bei geringem Wind bei Starkwind

    - Position - an der Position Anfliegen gegen den Wind

    - Gegenanflug evtl. ohne Kreisen

    - Queranflug - Queranflug

    - Endanflug - Endanflug

    - Landung in Punktnähe - Landung in Punktnähe

    GS Landefeld: A: 60m x 60m; Passagier: 40m x 40m; B: Kreis mit 30m Durchmesser

    HG Landefeld: A: 80m x 80m; Passagier: 60m x 60m; B: Kreis mit 60m Durchmesser

    Bei starker meteorologischer Störung oder Behinderung ist der Prüfteil Landeeinteilung nicht zu bewerten. Der Flugteil gilt als nicht geflogen und darf wiederholt werden.

    GS/HG-Prüfteil Landung

    (Der Landeort wird hier nicht berücksichtigt)

    Zur Beurteilung kommen

    stabilisierter Endanflug, Geschwindigkeit, Geradlinigkeit, rechtzeitiges Aufrichten, sturzfreie Landung

  • Bewertungsrichtlinien der praktischen Prüfung (A-Schein)

    Bewertungsrichtlinien

    GS-Start

    Zu bewerten ist:

    - das Überschießen des Schirms mit "Nachflug"

    - fehlender Kontrollblick mit "nicht bestanden"

    - ungenügender Kontrollblick mit "Nachflug" oder "nicht bestanden" je nach Gefährdungsgrad

    - fehlende Korrektur mit "bestanden" bis "nicht bestanden", je nach Gefährdungsgrad

    - Startlauf mit abgeknicktem Oberkörper und eingeschränkter Sicht oder eingeschränkter Steuerfähigkeit mit "Nachflug"

    - Reinsetzen beim Abheben mit "Nachflug"

    - zu frühes Reinsetzen mit Bodenannäherung (Durchsacken) mit "nicht bestanden"

    - starkes Pendeln nach Abheben mit "Nachflug" oder "nicht bestanden"

    - Kontakt mit Hindernissen mit "nicht bestanden"

    - Fehlstart mit "nicht bestanden"

    - Loslassen einer Steuerleine innerhalb von 100 m Bodenabstand mit "nicht bestanden"

    HG-Start

    Zu bewerten ist:

    - ein Fehlstart mit "nicht bestanden"

    - ungenügende Kontrolle des Gerätes in der Grundhaltung mit "nicht bestanden"

    - beim Abfliegen nicht laufbereit oder im Stallbereich mit "Nachflug"

    - zu frühes Reinlegen mit Annäherung an den Boden (Durchsacken) mit "nicht bestanden"

    - gleichzeitiges beidseitiges Umgreifen auf die Basis mit "nicht bestanden"

    Flugfigur

    - nicht durchgehender Kurvenwechsel mit "Nachflug"

    - Zeitüberschreitung mit "Nachflug"

    - Flugfigur nicht harmonisch geflogen mit "Nachflug"

    - Abflug oder Kurvenwechsel nicht auf der Achse mit "Nachflug"

    - Trudeln mit "nicht bestanden"

    Landeeinteilung

    Zu bewerten ist:

    - Nichtanfliegen oder falsche Wahl der Position oder falsche Drehrichtung an der Position mit "Nachflug"

    - das Fehlen der Landeeinteilung mit "nicht bestanden"

    - ausgeweiteter Queranflug mit anschließendem Rückflug bis zur Gegenanfluglinie (ohne meteorologische Störung) mit "Nachflug"

    - Verletzung der Vorflugregeln mit "nicht bestanden"

    - falsche Berücksichtigung einer eindeutigen Windsituation mit "Nachflug"

    - eine sinnvolle Anpassung oder Variation der Landeeinteilung bei erkannter Abweichung als "bestanden"

    - eine Außenlandung bis 10 m mit "Nachflug" für GS / bis 20 m für HG

    - eine Außenlandung mit mehr als 10 m mit "nicht bestanden" / mehr als 20 m bei HG

    Bei starker meteorologischer Störung oder Behinderung ist der Prüfteil Landeeinteilung nicht zu bewerten. Der Flugteil gilt als nicht geflogen und darf wiederholt werden.

    Landung

    - Instabiler Endanflug mit "Nachflug" oder "nicht bestanden", je nach Gefährdungsgrad

    - zu spätes Aufrichten bei GS (Bodenabstand weniger als 5 m) mit "Nachflug erforderlich " oder "nicht bestanden" je nach Gefährdungsgrad

    - falsche Armhaltung bei GS mit "bestanden" oder "Nachflug"

    - Sturz des Piloten mit "Nachflug" oder "nicht bestanden" je nach Gefährdungsgrad

    - kontrolliertes Absetzen der Basis bei HG (Pilot steht) mit "bestanden"

    - Absetzen der Drachennase (Pilot steht) mit "Nachflug"

    - extreme Flugmanövern in Bodennähe (z. B. Ausbremsen, Steilkurven), Gefährdung Dritter oder Verletzung des Piloten mit "nicht bestanden"

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